AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Kurt Seidl Software Handelsges.m.b.H.

im folgenden kurz Seidl Software GmbH genannt

1. Geltungsbereich

Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Seidl Software GmbH sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden.

2. Vertragsabschluss

Angebote der Seidl Software GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Seidl Software GmbH oder mit dem Beginn der Lieferung durch die Seidl Software GmbH zustande.

3. Lieferung

3.1. Verzögert sich die Lieferung über den von der Seidl Software GmbH zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt die Seidl Software GmbH mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für die Seidl Software GmbH unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung des Vertrages durch die Seidl Software GmbH vorliegt. Teillieferungen sind zulässig.

3.2. Kann die Seidl Software GmbH aufgrund höherer Gewalt (insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre) den Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, so kann sie vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Schadenersatzpflicht eintritt.

4. Zahlung

4.1. Die Preise der Seidl Software GmbH gelten ab Lager Wien. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen auch bei Teillieferungen zu leisten. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Seidl Software GmbH.

6. Software

6.1. Die Seidl Software GmbH macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass diese unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch die Seidl Software GmbH ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.

6.2. Die Seidl Software GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind.

6.3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt die Seidl Software GmbH keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardwarebestandteilen.

6.4. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmpaketen beiliegenden Lizenzbedingungen.

6.5. Durch Öffnen der Verpackung werden die Lizenzbedingungen im Sinne von 6.4. anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.

6.6. Softwarelizenzrecht. Es gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Durch das Öffnen des versiegelten Datenträgers oder die Nutzung der Software erkennen Sie diese Bedingungen an. Eine Rücksendung oder ein Umtausch geöffneter Software ist in der Regel nicht möglich. Bitte überprüfen Sie daher sofort nach Erhalt der Ware die gelieferten Produkte und erkundigen Sie sich bei uns, ob in Ihrem Fall eine Rücksendung oder ein Rücktritt möglich ist. Beachten Sie bitte, dass eine Rücknahme unter Umständen mit Kosten verbunden sein kann.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1. Die Seidl Software GmbH ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

7.2. Der Gerichtsstand ist Wien.

7.3. Die Rechtsbeziehung zwischen der Seidl Software GmbH und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt in diesem Fall, was dem erkennbar gewollten Vertragszweck am nächsten kommt.